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Überwachung der Telearbeit im Bundesdienst: Verfolgung digitaler Aktivitäten

Dieses Gesetz verpflichtet Exekutivabteilungen, Daten über die digitale Aktivität von Telearbeitern und Mitarbeitern in den Hauptquartieren zu sammeln und zu veröffentlichen. Behörden müssen die Anzahl der Anmeldungen, die Dauer der Netzwerkverbindung und den Netzwerkverkehr überwachen. Die gesammelten Daten sollen in den Unterlagen zur Haushaltsbegründung veröffentlicht werden, wobei die Anmelderaten von Remote-Mitarbeitern mit denen von Büroangestellten verglichen werden.
Wichtige Punkte
Exekutivabteilungen müssen die digitale Aktivität (Logins, Netzwerkverkehr) von Telearbeitern und Mitarbeitern im Hauptquartier aufzeichnen.
Aktivitätsdaten müssen mindestens 3 Jahre nach dem Datum der Erhebung aufbewahrt werden.
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Daten in Haushaltsunterlagen, die die durchschnittlichen Anmelderaten von Remote-Mitarbeitern mit denen von Mitarbeitern im Hauptquartier vergleichen.
Manager müssen dem Personalbüro und dem Mitarbeiter schriftliche Informationen vorlegen, wenn sie die Telearbeitsprivilegien aus einem für diesen Mitarbeiter spezifischen Grund widerrufen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5429
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2024-12-05