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Strengere Aufsicht über präsidiale Begnadigungen und Verbot der Selbstbegnadigung.

Dieses Gesetz schreibt Untersuchungen durch den Generalinspektor des Justizministeriums vor, wenn Begnadigungen im Zusammenhang mit schweren Straftaten des Präsidenten oder seiner Angehörigen stehen. Dies gewährleistet mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausübung der Begnadigungsbefugnis. Darüber hinaus verbietet es dem Präsidenten ausdrücklich, sich selbst zu begnadigen, und verschärft die Anti-Korruptionsgesetze in Bezug auf Begnadigungen.
Wichtige Punkte
Der Präsident darf sich selbst nicht begnadigen; eine solche Handlung ist ungültig und gewährt keine Immunität.
Obligatorische Untersuchung durch das Justizministerium und Überprüfung durch den Kongress bei Begnadigungen im Zusammenhang mit dem Präsidenten oder seiner Familie.
Begnadigungen werden ausdrücklich in die Anti-Korruptionsgesetze als Wertgegenstand aufgenommen, der nicht bestochen werden darf.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5434
Sponsor: Sen. Cortez Masto, Catherine [D-NV]
Startdatum: 2024-12-05