Befristung der Agentenmitgliedschaft von Kreditgenossenschaften in der NCUA Liquiditätsfazilität.
Dieses Gesetz ändert vorübergehend die Regeln, nach denen Kreditgenossenschaften Agentenmitglieder der Central Liquidity Facility (CLF) der NCUA sein können. Zunächst erhält der NCUA-Vorstand mehr Ermessen bei der Bestimmung, welche Kreditgenossenschaften als Agenten in Frage kommen. Nach drei Jahren treten diese Regeln jedoch wieder in den ursprünglichen, umfassenderen Zustand zurück. Obwohl technisch, betreffen diese Änderungen die Mechanismen zur finanziellen Stabilität von Kreditgenossenschaften, was indirekt die Sicherheit der Ersparnisse der Bürger beeinflusst.
Wichtige Punkte
Vorübergehende Änderung: Der NCUA-Vorstand erhält mehr Ermessen bei der Bestimmung, welche Kreditgenossenschaften als CLF-Agenten fungieren dürfen, was den Liquiditätszugang für einige kleinere Genossenschaften beeinflussen könnte.
Befristungsklausel (Sunset Clause): Nach 3 Jahren kehren die Mitgliedschaftsregeln zum ursprünglichen Wortlaut zurück und stellen den breiteren Zugang zum Agentenstatus für alle qualifizierten Kreditgenossenschaften wieder her.
Auswirkungen auf die Stabilität: Die Änderungen betreffen die Liquiditätsunterstützungsmechanismen für Kreditgenossenschaften, die für die Aufrechterhaltung ihrer finanziellen Stabilität und den Schutz der Einlagen der Bürger von entscheidender Bedeutung sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_544
Sponsor: Sen. Padilla, Alex [D-CA]
Startdatum: 2023-02-28