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Steueränderungen: Vereinheitlichung der Besteuerung von Met und alkoholarmen Weinen.

Dieses Gesetz vereinheitlicht die Besteuerung von Met (Honigwein) und alkoholarmen Weinen im Rahmen des Bundessteuergesetzes, indem es die bisherige Unterscheidung aufhebt. Beide Getränke werden steuerlich identisch behandelt, was die Einhaltung der Vorschriften für Hersteller vereinfachen kann. Für Verbraucher könnte dies die Preisgestaltung und Verfügbarkeit dieser spezifischen Getränke beeinflussen.
Wichtige Punkte
Met und alkoholreduzierte Weine unterliegen denselben bundesstaatlichen Steuervorschriften.
Die Änderung betrifft Weine mit weniger als 8,5 % Alkohol und tritt nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5442
Sponsor: Sen. Schumer, Charles E. [D-NY]
Startdatum: 2024-12-05