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Bundesmittel für Bildung folgen dem Schüler zur öffentlichen, privaten oder Heimschule.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Bundesmittel für die K-12-Bildung, einschließlich der Mittel für Schüler mit Behinderungen, dem Kind folgen müssen, unabhängig davon, ob es eine öffentliche, private oder Heimschule besucht. Eltern von Schülern in nicht-öffentlichen Einrichtungen erhalten diese Gelder über Bildungssparkonten (ESAs), um Kosten wie Schulgeld, Materialien und Nachhilfe zu decken. Ziel ist es, die Wahlfreiheit der Familien im Bildungsbereich zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bundesmittel für die allgemeine und sonderpädagogische Bildung werden portabel und unterstützen alle Schulformen.
Eltern von Privat- oder Heimschülern erhalten die Mittel direkt über Bildungssparkonten (ESAs).
Die Gelder können für Schulgeld, Lehrmaterialien, Nachhilfe und therapeutische Dienstleistungen verwendet werden.
Die Gesetzgebung verbietet die Kontrolle nicht-öffentlicher Bildungseinrichtungen durch Bundes- oder Landesbehörden.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5458
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2024-12-09