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Pflicht zur Benachrichtigung der Familie bei Tod oder schwerer Verletzung in Haft.

Dieses Gesetz führt bundesweite Standards ein, die Gefängnisse und Haftanstalten verpflichten, Familien schnell und umfassend zu informieren, wenn eine inhaftierte Person stirbt, schwer verletzt wird oder ernsthaft erkrankt. Ziel ist es, den Familien einen würdevollen Umgang und Zugang zu medizinischen Informationen zu gewährleisten und Besuche bei schwerwiegenden Gesundheitszuständen zu ermöglichen. Die Behörden müssen geschultes Personal für eine professionelle und mitfühlende Benachrichtigung einsetzen.
Wichtige Punkte
Vorschrift zur Benachrichtigung des Notfallkontakts bei Tod in Haft innerhalb von 12 Stunden, einschließlich Informationen zu Umständen und Ursache.
Pflicht zur schnellstmöglichen Information über schwere Krankheit oder Verletzung, unter Angabe von Behandlungsdetails und Kontaktinformationen des medizinischen Personals.
Gewährleistung einer sinnvollen Besuchsmöglichkeit für Familien bei schwer kranken Inhaftierten und Kommunikation mit den behandelnden Ärzten.
Einführung von Bundesrichtlinien, die von staatlichen und lokalen Behörden übernommen werden sollen, um die Verfahren landesweit zu standardisieren.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5477
Sponsor: Sen. Ossoff, Jon [D-GA]
Startdatum: 2024-12-11