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Kürzung der Bundesausgaben: 5% weniger für nicht sicherheitsrelevante Programme

Das Gesetz führt eine 5-prozentige Kürzung der Bundesausgaben ein, die nicht für Sicherheitszwecke vorgesehen sind (sogenannte nicht sicherheitsrelevante Ermessensausgaben). Ab dem Haushaltsjahr 2026 und in den folgenden Jahren werden diese Mittel anteilig gekürzt. Das Office of Management and Budget (OMB) ist verpflichtet, dem Kongress Einzelheiten zu diesen Kürzungen zu melden.
Wichtige Punkte
Obligatorische Kürzung: Ab dem Haushaltsjahr 2026 und in jedem folgenden Jahr werden nicht sicherheitsrelevante Ermessensausgaben um 5% gekürzt.
Umfang: Die Kürzungen betreffen Mittel, die in regulären Haushaltsgesetzen bereitgestellt werden und nicht zur Sicherheitskategorie gehören.
Ausnahme Sicherheit: Die Kürzungen gelten nicht für Ermessensausgaben, die als Sicherheitskategorie definiert sind.
Berichtspflicht: Das Office of Management and Budget (OMB) muss dem Kongress jährlich berichten, welche spezifischen Konten und Beträge von den Kürzungen betroffen waren.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5483
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2024-12-11