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Verbot der gemeinsamen Eigentümerschaft von Apotheken und Arzneimittel-Managern (PBMs)

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Eigentumsverhältnisse von Apotheken und Krankenversicherungen oder Arzneimittel-Managern (PBMs) zu trennen, um den Wettbewerb zu stärken. Bürger könnten von einer größeren Auswahl an Apotheken und potenziell niedrigeren Arzneimittelpreisen profitieren, da Konzerne nicht mehr gleichzeitig die Bezahlung und den Vertrieb kontrollieren können. Unternehmen haben drei Jahre Zeit, ihre Apotheken zu veräußern, und illegal erzielte Gewinne werden an geschädigte Verbraucher zurückgezahlt.
Wichtige Punkte
Versicherungsgesellschaften und PBMs müssen ihre Apotheken innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes veräußern.
Ziel ist die Beseitigung von Interessenkonflikten, bei denen PBMs Patienten zu ihren eigenen Apotheken leiten, was die Arzneimittelkosten in die Höhe treiben kann.
Bei Verstößen müssen illegal erzielte Einnahmen zurückgezahlt werden, die dann geschädigten Verbrauchern zugutekommen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5503
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2024-12-12