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Zuschüsse zur Umwandlung leerstehender Immobilien in bezahlbaren Wohnraum für Obdachlose.

Dieses Gesetz richtet ein neues Bundeszuschussprogramm ein, das gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt, leerstehende Wohnimmobilien in langfristig stabile und bezahlbare Unterkünfte für Obdachlose umzuwandeln. Ziel ist es, den bestehenden Wohnungsbestand zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu nutzen, wobei der Schwerpunkt auf dauerhafter Erschwinglichkeit und der Bereitstellung unterstützender Dienste (wie Berufsausbildung und Gesundheitsversorgung) liegt. Organisationen, die faire Mietpraktiken anwenden und Barrieren für ehemals Obdachlose abbauen, werden bevorzugt.
Wichtige Punkte
Neue Bundeszuschüsse für gemeinnützige Organisationen zur Renovierung und Anpassung leerstehender Wohnimmobilien.
Der geschaffene Wohnraum muss für Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen dauerhaft (mindestens 30 Jahre) erschwinglich bleiben.
Bevorzugung von Antragstellern, die unterstützende Dienste anbieten und faire Mietverfahren anwenden, die Obdachlose nicht aufgrund ihrer Vorgeschichte ausschließen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5516
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-12-12