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Einmalige Auszahlung ungenutzter Pendlerleistungen aus der COVID-19-Zeit.

Das Gesetz ermöglicht Arbeitnehmern eine einmalige Auszahlung von Geldern aus ihren Konten für Pendlerleistungen, die während der COVID-19-Pandemie angesammelt, aber nicht genutzt wurden. Bürger können Gelder zurückerhalten, die zwischen März 2020 und Ende 2023 eingefroren waren, wobei dieser Betrag jedoch zum Bruttoeinkommen hinzugerechnet und versteuert wird. Die Auszahlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.
Wichtige Punkte
Möglichkeit zur einmaligen Auszahlung ungenutzter Mittel von Pendlerleistungskonten, die zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Dezember 2023 angesammelt wurden.
Der ausgezahlte Betrag wird dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers zugerechnet und unterliegt der Besteuerung.
Die Auszahlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen und darf den höchsten Kontostand während des festgelegten Pandemiezeitraums nicht überschreiten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5525
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2024-12-12