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Verbesserte Katastrophenhilfe für Viehzüchter und Landwirte auf öffentlichem Land

Dieses Gesetz erweitert die Katastrophenhilfsprogramme, insbesondere bei Dürre, auf Landwirte und Viehzüchter, die auf Bundes- oder gepachtetem Staatsland tätig sind. Es ermöglicht die Finanzierung dauerhafter Verbesserungen wie Brunnen und Rohrleitungen und beschleunigt den Hilfsprozess. Zudem wird die Unterstützung für Imker verbessert und die Mindestdauer der Dürre für die Futterhilfe verkürzt.
Wichtige Punkte
Landwirte und Viehzüchter auf Bundes- oder gepachtetem Staatsland sind nun für Katastrophenhilfe berechtigt.
Hilfsprogramme decken die Kosten für neue dauerhafte Wasserinfrastruktur (Brunnen, Rohrleitungen) zur Minderung von Dürrefolgen ab.
Die Mindestdauer der Dürre für Futterhilfe wird von 8 auf 4 aufeinanderfolgende Wochen reduziert, was zu höheren Zahlungen führt.
Verwaltungsabläufe werden bei Dürre vereinfacht, einschließlich des Verzichts auf öffentliche Kommentare für dringende Maßnahmen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_555
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2023-02-28