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Mehr Transparenz im Militärgesundheitswesen: Identifizierung externer Dienstleister.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass in den Krankenakten des Verteidigungsministeriums (DoD) die organisatorische Zugehörigkeit aller externen Gesundheitsdienstleister, die keine direkten DoD-Angestellten sind, klar angegeben werden muss. Ziel ist es, die Transparenz für Soldaten und ihre Familien, die in militärischen Einrichtungen behandelt werden, zu erhöhen. Patienten erhalten dadurch eine bessere Übersicht darüber, wer genau ihre medizinischen Leistungen erbracht hat.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur Angabe des Unternehmens, das externe Gesundheitsdienstleister (Auftragnehmer) in militärischen Krankenakten beschäftigt.
Die Änderung gilt für alle medizinischen Einrichtungen des Verteidigungsministeriums und verbessert die Rechenschaftspflicht.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5557
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2024-12-17