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Steuerbefreiung für Entschädigungen bei sexueller Nötigung und Belästigung

Dieses Gesetz befreit alle Zahlungen, die als Urteile, Entschädigungen oder Vergleiche im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen sexueller Nötigung oder Belästigung erhalten werden, von der Bundeseinkommensteuer. Dies stellt sicher, dass Überlebende den vollen Betrag ihrer Entschädigung, einschließlich Schmerzensgeld und Lohnersatz, behalten können, ohne darauf Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
Wichtige Punkte
Steuerfreiheit für Entschädigungen: Zahlungen aus Urteilen oder Vergleichen wegen sexueller Nötigung oder Belästigung werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet.
Umfassende Befreiung: Die Steuerbefreiung gilt für alle Arten von Zahlungen, einschließlich Schmerzensgeld, Lohnfortzahlungen und Zahlungen zur Beilegung von Ansprüchen.
Keine Sozialabgaben: Die Beträge sind auch von Sozialversicherungs-, Eisenbahnrenten- und Arbeitslosensteuern ausgenommen.
Anwendungsbereich: Die Regelung gilt für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5566
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2024-12-17