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Ende der Heiratsstrafe bei SSI-Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

Dieses Gesetz beseitigt die finanzielle Benachteiligung, die mit der Eheschließung für Erwachsene mit geistigen oder Entwicklungsbehinderungen verbunden ist, die Supplemental Security Income (SSI) erhalten. Die Änderung stellt sicher, dass eine Heirat weder ihre individuellen Leistungen kürzt noch zum Verlust der Anspruchsberechtigung führt. Dies ermöglicht es den Betroffenen, persönliche Entscheidungen zu treffen, ohne existenzielle finanzielle Unterstützung zu verlieren.
Wichtige Punkte
Erwachsene mit geistigen oder Entwicklungsbehinderungen können heiraten, ohne dass ihre SSI-Leistungen gekürzt werden.
Das Einkommen und Vermögen des Ehepartners wird bei der Berechnung der SSI-Leistung für die behinderte Person nicht mehr berücksichtigt.
Der SSI-Leistungssatz bleibt für diese Personen auch nach der Heirat auf dem Niveau des Satzes für Alleinstehende.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5568
Sponsor: Sen. Moran, Jerry [R-KS]
Startdatum: 2024-12-17