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Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Wiedervereinigung an der Grenze getrennter Familien

Dieses Gesetz richtet eine spezielle Arbeitsgruppe im Ministerium für Innere Sicherheit ein, um Kinder zu identifizieren und wieder mit ihren Eltern zu vereinen, die zwischen 2017 und 2021 im Rahmen der 'Null-Toleranz-Politik' an der US-mexikanischen Grenze getrennt wurden. Die Arbeitsgruppe soll rechtliche Empfehlungen (wie Visa oder Einreiseerlaubnisse) ausarbeiten und zusätzliche Unterstützung, einschließlich psychologischer Hilfe, für die betroffenen Familien bereitstellen. Dies bietet den betroffenen Familien einen klaren Weg zur Wiedervereinigung und zur Bewältigung des Traumas.
Wichtige Punkte
Einrichtung der Arbeitsgruppe zur Wiedervereinigung von Familien im Ministerium für Innere Sicherheit innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten.
Hauptaufgabe ist die Identifizierung aller Kinder, die zwischen dem 20. Januar 2017 und dem 20. Januar 2021 aufgrund der 'Null-Toleranz-Politik' von ihren Eltern an der Grenze getrennt wurden.
Die Arbeitsgruppe muss Empfehlungen zu rechtlichen Wegen (Visa, Einreiseerlaubnis) und zur Bereitstellung von Trauma- und psychologischen Diensten für die betroffenen Familien abgeben.
Das Gesetz läuft 120 Tage nach der Wiedervereinigung aller betroffenen Kinder mit ihren Eltern oder am 20. Januar 2039 aus.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5587
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2024-12-18