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Reduzierung der Bundesverwaltung: 10% Personalabbau durch Fluktuation bis zum Geschäftsjahr 2028

Dieser Gesetzentwurf schreibt vor, dass ab dem Geschäftsjahr 2028 die Gesamtzahl der Bundesbediensteten 90 Prozent der Gesamtzahl vom 30. September 2025 nicht überschreiten darf. Die Reduzierung soll durch eine Begrenzung der Nachbesetzungen erreicht werden: In einer Übergangsphase dürfen Behörden nur eine Person für je drei aus dem Dienst scheidende Mitarbeiter einstellen. Der Entwurf enthält auch Maßnahmen zur Begrenzung von Dienstleistungsverträgen, es sei denn, diese sind finanziell vorteilhaft.
Wichtige Punkte
Personalobergrenze: Ab dem Geschäftsjahr 2028 darf die Gesamtzahl der Bundesbediensteten 90 % des Standes vom 30. September 2025 nicht überschreiten.
Einstellungsbeschränkung: Vom zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2026 bis zum 30. September 2027 dürfen Behörden nur einen neuen Mitarbeiter für je drei ausscheidende Mitarbeiter ernennen.
Folgen bei Nichteinhaltung: Behörden, die ihre zulässige Obergrenze überschreiten, dürfen keine offenen Stellen besetzen oder Personen für Fernarbeitsplätze ernennen.
Dienstleistungsverträge: Das Gesetz verlangt Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Beschaffung von Dienstleistungsverträgen aufgrund dieses Gesetzes nicht zunimmt, es sei denn, ein Kostenvergleich zeigt einen finanziellen Vorteil.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5608
Sponsor: Sen. Johnson, Ron [R-WI]
Startdatum: 2024-12-19