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Verlängerung der Drohnenabwehrbefugnisse zum Schutz kritischer Einrichtungen

Dieses Gesetz verlängert die Befugnisse des Heimatschutzministeriums und des Justizministeriums zur Nutzung von Drohnenabwehrmaßnahmen (Counter-UAS) zum Schutz wichtiger Einrichtungen und Vermögenswerte. Dies gewährleistet, dass diese Behörden ihre Bemühungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen vor potenziellen Bedrohungen durch unbemannte Luftfahrzeuge fortsetzen können. Die Verlängerung gilt bis zum 30. September 2025 und stärkt die Sicherheit in sensiblen Bereichen.
Wichtige Punkte
Befugnisverlängerung: Die Counter-UAS-Befugnisse für das Heimatschutzministerium und das Justizministerium wurden verlängert.
Neues Datum: Das Ablaufdatum dieser Befugnisse wird vom 20. Dezember 2024 auf den 30. September 2025 verschoben.
Erhöhte Sicherheit: Diese Änderung ermöglicht den weiteren Schutz kritischer Einrichtungen und Vermögenswerte vor Bedrohungen durch unbefugte Drohnennutzung.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5639
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2024-12-20