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Steuergutschrift für Naturschutz: Förderung Nationaler Wanderwege.

Dieses Gesetz führt eine neue Steuergutschrift für Grundstückseigentümer ein, die Teile ihres Eigentums entlang Nationaler Wanderwege (National Scenic Trails) für Naturschutzzwecke spenden oder schützen. Bürger, die einen solchen Beitrag leisten, erhalten eine Steuergutschrift in Höhe des fairen Marktwerts des gespendeten Landinteresses. Ziel ist es, den Ausbau und die Fertigstellung des nationalen Wegenetzes zu fördern und Landbesitzer finanziell zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Grundstückseigentümer können eine Einkommensteuergutschrift für die Spende von Land oder Naturschutzdienstbarkeiten entlang Nationaler Wanderwege erhalten.
Die Gutschrift entspricht dem fairen Marktwert und kann bei Nichtnutzung bis zu 10 Jahre vorgetragen werden.
Die weitere Nutzung des Landes (z. B. für Erholung oder Landwirtschaft) ist gestattet, solange sie den Naturschutzzwecken nicht widerspricht.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5641
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2024-12-20