Garantierte sichere Temperatur in staatlich geförderten Wohnungen.
Das Gesetz verpflichtet Eigentümer von Wohnungen mit staatlicher Wohnbeihilfe, eine angenehme und sichere Temperatur aufrechtzuerhalten. Die Temperatur muss zwischen 71 und 81 Grad Fahrenheit liegen, was die Lebensqualität und Sicherheit der Bewohner, insbesondere in Sozialwohnungen und Seniorenwohnungen, direkt verbessert. Diese Änderung gibt den Mietern die Gewissheit, dass ihre Wohnungen unabhängig von der Jahreszeit eine angemessene Temperatur haben werden.
Wichtige Punkte
Einführung einer vorgeschriebenen Temperaturbandbreite (71°F bis 81°F) für alle staatlich geförderten Wohneinheiten.
Betrifft Sozialwohnungen (Public Housing), projektbasierte Section 8-Hilfe und unterstützendes Wohnen für ältere Menschen.
Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften dürfen Bundesmittel zur Einhaltung dieser neuen Temperaturanforderungen verwenden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_579
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-03-01