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Modernisierung der Kreditgenossenschaftsverwaltung: Weniger Sitzungen für stabile Institute.

Dieses Gesetz ändert die erforderliche Häufigkeit der Vorstandssitzungen für föderale Kreditgenossenschaften. Für die meisten stabilen und gut geführten Kreditgenossenschaften wird die monatliche Sitzungspflicht auf mindestens sechsmal jährlich reduziert. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand dieser Institutionen zu verringern, was möglicherweise zu einer effizienteren Verwaltung Ihrer Finanzen und Dienstleistungen führen kann.
Wichtige Punkte
Die monatliche Vorstandssitzungspflicht bleibt nur für neue Kreditgenossenschaften (während der ersten 5 Jahre) und solche mit niedrigeren Finanzstabilitäts- oder Managementbewertungen bestehen.
Stabile Kreditgenossenschaften (mit einer Bewertung von 1 oder 2) müssen sich nur noch mindestens 6 Mal jährlich treffen, mit mindestens einer Sitzung pro Quartal.
Die Änderung zielt darauf ab, die Verwaltung zu modernisieren und möglicherweise die Betriebskosten für gut funktionierende Kreditgenossenschaften zu senken, was sich auf die Qualität der angebotenen Finanzdienstleistungen für Mitglieder auswirken kann.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_610
Sponsor: Sen. Sinema, Kyrsten [I-AZ]
Startdatum: 2023-03-01