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Dauerhafte Einstufung von Fentanyl-Analoga als Drogen der Liste I.

Dieses Gesetz stuft alle chemisch verwandten Fentanyl-Substanzen (Analoga) dauerhaft in die Liste I des Controlled Substances Act ein. Dies bedeutet, dass Herstellung, Vertrieb oder Besitz dieser Substanzen den strengsten bundesstaatlichen Strafen unterliegen, ähnlich wie bei Heroin. Ziel ist es, den Kampf gegen die Opioidkrise zu verstärken und den Handel mit gefährlichen synthetischen Drogen einzudämmen.
Wichtige Punkte
Chemisch verwandte Fentanyl-Substanzen werden dauerhaft in die Liste I des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen.
Diese Einstufung führt dazu, dass der Handel und Besitz dieser Analoga als schwerstes Drogenverbrechen behandelt wird, ohne anerkannte medizinische Verwendung.
Die dauerhafte Regelung ersetzt vorübergehende Maßnahmen und stärkt die Strafverfolgung gegen Drogenhändler.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_614
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2023-03-01