Dauerhaftes Verbot der Steuerfinanzierung von Abtreibungen und Offenlegung der Versicherung.
Dieses Gesetz verbietet dauerhaft die Verwendung von Bundessteuermitteln zur Finanzierung von Abtreibungen oder Krankenversicherungsplänen, die diese abdecken, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter. Bürger, die Krankenversicherungen über die ACA-Börsen erwerben, verlieren Bundeszuschüsse (Steuergutschriften) für Pläne, die Abtreibungsleistungen beinhalten. Versicherer müssen auch den Umfang der Abtreibungsdeckung klar offenlegen und etwaige Prämienzuschläge separat ausweisen.
Wichtige Punkte
Bundesmittel dürfen nicht für Abtreibungen oder entsprechende Krankenversicherungspläne verwendet werden, außer bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr.
ACA-Zuschüsse (Steuergutschriften) werden für Krankenversicherungspläne, die Abtreibungen über die Ausnahmen hinaus abdecken, nicht gewährt.
Versicherungspläne müssen den Umfang der Abtreibungsdeckung und die damit verbundenen Prämienzuschläge separat und deutlich offenlegen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_62
Sponsor: Sen. Wicker, Roger F. [R-MS]
Startdatum: 2023-01-25