Schutz für Bundesbedienstete bei Regierungsstillstand: Mieten, Kredite, Steuern.
Dieses Gesetz gewährt Bundesbediensteten und Auftragnehmern vorübergehenden finanziellen und rechtlichen Schutz während eines Regierungsstillstands oder einer Überschreitung der Schuldenobergrenze. Betroffene Bürger können gerichtliche Aussetzungen von Räumungen, Zwangsvollstreckungen, Studienkreditrückzahlungen und Steuerzahlungen beantragen. Ziel ist es, ihre bürgerlichen Rechte und ihre finanzielle Stabilität zu sichern, wenn sie beurlaubt sind oder ohne Bezahlung arbeiten müssen.
Wichtige Punkte
Schutz vor Räumung und Zwangsvollstreckung: Vermieter dürfen Bundesbedienstete während des Stillstands nicht räumen, und Eigentum darf nicht ohne Gerichtsbeschluss zwangsversteigert oder beschlagnahmt werden.
Erleichterungen bei Studienkrediten und Versicherungen: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Aufschub von Studienkrediten (ohne Zinsansammlung), und ihre wesentlichen Versicherungspolicen (Kranken-, Lebens-, Kfz-Versicherung) dürfen wegen Nichtzahlung der Prämien nicht verfallen.
Steueraufschub und Kreditschutz: Ermöglicht den Aufschub von Bundeseinkommensteuerzahlungen und verbietet Gläubigern, die Beantragung von Hilfsmaßnahmen als alleinigen Grund für die Verweigerung von Krediten zu nutzen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_640
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]
Startdatum: 2023-03-02