Änderungen im Arbeitsrecht: 16- und 17-Jährige in der Forstwirtschaft.
Dieses Gesetz lockert die Bundesgesetze zur Kinderarbeit, um 16- und 17-Jährigen die Beschäftigung in bestimmten, mechanisierten Forstarbeiten zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Jugendliche in dieser Altersgruppe legal Tätigkeiten ausüben könnten, die derzeit als gefährlich eingestuft werden, mit Ausnahme der manuellen Verwendung von Kettensägen oder Seilwinden. Die Änderung könnte sich auf die Verdienstmöglichkeiten und Sicherheitsstandards junger Menschen in forstwirtschaftlich geprägten Gemeinden auswirken.
Wichtige Punkte
Beschäftigungsalter: 16- und 17-Jährige dürfen in Forstarbeiten beschäftigt werden, die zuvor durch Kinderarbeitsgesetze verboten waren.
Definition der Forstarbeit: Das Gesetz definiert präzise, was als 'Forstarbeit' gilt (z. B. mechanisiertes Fällen, Rücken, Laden) und was ausgeschlossen ist (manuelle Kettensägenbenutzung).
Ausnahme für Eltern: Die Bestimmungen zur Kinderarbeit gelten weiterhin für als besonders gefährlich eingestufte Berufe, es sei denn, der Jugendliche wird von seinem Elternteil in dessen Forstbetrieb beschäftigt.
Auswirkungen auf die Sicherheit: Die Änderung erhöht potenziell den Zugang zu Arbeitsplätzen für Jugendliche, führt sie aber in eine traditionell als risikoreich eingestufte Branche ein.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_671
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2023-03-07