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Behörden müssen zwei Vorschriften aufheben, bevor neue Kosten entstehen.

Dieses Gesetz führt eine „Zwei-für-Eins“-Regel für Bundesbehörden ein. Bevor eine Behörde eine neue Vorschrift erlässt, die finanzielle oder administrative Belastungen für Bürger oder Unternehmen mit sich bringt, muss sie mindestens zwei bestehende Vorschriften von gleichem oder höherem Kostenwert aufheben. Ziel ist es, das Wachstum der Bürokratie einzudämmen und die regulatorische Gesamtbelastung zu verringern, was sich positiv auf die Verbraucherkosten auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Behörden müssen zwei alte Vorschriften aufheben, bevor sie eine neue, kostspielige Vorschrift erlassen dürfen.
Die Kosten der neuen Vorschrift dürfen die Gesamtkosten der aufgehobenen Vorschriften nicht überschreiten.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und möglicherweise die Betriebskosten für Unternehmen zu senken.
Geplante neue und aufgehobene Vorschriften müssen halbjährlich öffentlich bekannt gegeben werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_674
Sponsor: Sen. Sullivan, Dan [R-AK]
Startdatum: 2023-03-07