Grenzschutzgesetz: Obligatorische Einreiseaussetzung bei voller Haftkapazität.
Dieses Gesetz ermächtigt den Minister für Innere Sicherheit, die Einreise bestimmter Personen ohne Papiere an der Grenze vorübergehend auszusetzen, um die operative Kontrolle wiederherzustellen. Entscheidend ist, dass die Einreise zwingend gestoppt werden muss, wenn die Bundesbehörden nicht genügend Kapazitäten zur Inhaftierung oder Bearbeitung dieser Personen gemäß den geltenden Gesetzen haben. Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten erhalten zudem das Recht, die Bundesregierung zu verklagen, falls diese obligatorischen Einreiseaussetzungen nicht durchgesetzt werden.
Wichtige Punkte
Bundesbeamte erhalten die Befugnis, die Grenze für Personen ohne Papiere vorübergehend zu schließen, um die Ordnung wiederherzustellen.
Die Einreise muss automatisch ausgesetzt werden, wenn die Regierung keine Kapazitäten mehr zur Inhaftierung oder Bearbeitung der Einreisenden hat.
Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten können die Bundesregierung verklagen, wenn die obligatorischen Grenzschließungen bei Ressourcenmangel nicht erfolgen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_696
Sponsor: Sen. Tuberville, Tommy [R-AL]
Startdatum: 2023-03-08