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Stämme und Landkreise behalten Holzerlöse für lokale Waldsanierung.

Dieses Gesetz erweitert die "Good Neighbor Authority" auf Indianerstämme, zusätzlich zu Bundesstaaten und Landkreisen, zur Verwaltung von Bundesland. Die zentrale Änderung erlaubt diesen Einheiten, Einnahmen aus Holzverkäufen im Rahmen von Sanierungsvereinbarungen zu behalten und zu verwenden. Diese Mittel müssen direkt für lokale Sanierungsdienste eingesetzt werden, um einen schnelleren und effizienteren Umwelt- und Waldschutz zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Indianerstämme erhalten die gleiche Befugnis wie Landkreise und Bundesstaaten zur Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei der Landverwaltung.
Einnahmen aus Holzverkäufen im Rahmen von Sanierungsvereinbarungen verbleiben bei den lokalen Behörden und Stämmen.
Die einbehaltenen Mittel müssen für lokale Sanierungsprojekte, wie Brandverhütung und Verbesserung der Waldgesundheit, verwendet werden.
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Zusätzliche Informationen
Treating Tribes and Counties as Good Neighbors Act
Drucknummer: S 697
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2023-03-08