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Einstufung mexikanischer Drogenkartelle als ausländische Terrororganisationen

Das Gesetz weist den US-Außenminister an, vier spezifische mexikanische Drogenkartelle (oder deren Fraktionen) gemäß dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz als ausländische Terrororganisationen einzustufen. Der Außenminister ist zudem verpflichtet, dem Kongress einen Bericht vorzulegen, der diese Einstufungen begründet und weitere Kartelle identifiziert, die die Kriterien erfüllen.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Einstufung von vier Gruppen (Reynosa/Los Metros-Fraktion des Golf-Kartells, Cartel Del Noreste-Fraktion der Los Zetas, Jalisco New Generation Cartel, Sinaloa Cartel) als ausländische Terrororganisationen.
Der Außenminister muss innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht an die zuständigen Kongressausschüsse übermitteln.
Der Bericht muss die Kriterien darlegen, die die Einstufung der genannten Kartelle sowie anderer vom Außenminister identifizierter Gruppen rechtfertigen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_698
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-03-08