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Bundes-Notfallfonds: Neue Regeln für Katastrophenfinanzierung und Ausgabenkontrolle.

Dieses Gesetz richtet den Bundes-Notfallfonds ein, in den jährlich 2% der nicht-notfallbedingten Ermessensausgaben fließen sollen, um Mittel für zukünftige Katastrophen und Krisen bereitzustellen. Dies stellt sicher, dass Bundeshilfe bei Naturkatastrophen aus vorgesparten Mitteln und nicht durch sofortige Schuldenaufnahme finanziert wird. Es führt auch strenge Senatsregeln ein, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, um diese Mittel für andere als tatsächliche Notfälle zu verwenden.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Sparfonds: Jährlich werden 2% der Ermessensausgaben speziell für Katastrophenhilfe und Notfälle zurückgelegt.
Priorität für Ersparnisse: Die Regierung muss zuerst die Mittel aus dem Notfallfonds verwenden, bevor sie allgemeine Haushaltsmittel für Krisenkosten in Anspruch nimmt.
Verschärfte Budgetkontrolle: Es wird für den Kongress erheblich schwieriger, Ausgabenobergrenzen zu umgehen, indem er Nicht-Katastrophenausgaben als „Notfall“ deklariert.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_718
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-08