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Gesetz zur Lohngerechtigkeit: Stärkere Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung.

Dieses Gesetz stärkt den Schutz vor geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung durch wirksamere Rechtsmittel und höhere Strafen für Arbeitgeber. Bürger erhalten das Recht, Gehälter offen zu besprechen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Arbeitgeber dürfen sich bei der Festlegung neuer Gehälter nicht mehr auf die frühere Gehaltsgeschichte eines Bewerbers stützen, um den Kreislauf niedriger Bezahlung zu durchbrechen.
Wichtige Punkte
Erhöhte Strafen und Schadensersatz: Arbeitgeber, die gegen die Lohngleichheitsbestimmungen verstoßen, haften zusätzlich für Schadensersatz, einschließlich Strafschadensersatz.
Schutz der Lohntransparenz: Mitarbeiter dürfen ihre Löhne oder die Löhne anderer Mitarbeiter besprechen oder offenlegen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.
Verbot der Gehaltsabfrage: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht nach ihrer bisherigen Gehaltsgeschichte fragen oder sich darauf verlassen, es sei denn, der Bewerber legt diese freiwillig vor, um ein höheres Gehalt zu verhandeln.
Erleichterung von Sammelklagen: Es wird die Möglichkeit geschaffen, Sammelklagen zur Durchsetzung der Lohngleichheit bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu führen.
Strengere Rechtfertigung von Lohnunterschieden: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass Lohnunterschiede auf einem echten, berufsbezogenen Faktor beruhen, der mit der geschäftlichen Notwendigkeit vereinbar ist und nicht auf geschlechtsspezifischen Unterschieden basiert.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_728
Sponsor: Sen. Murray, Patty [D-WA]
Startdatum: 2023-03-09