Keine Steuervergünstigungen mehr für gewerkschaftsfeindliche Aktivitäten von Arbeitgebern.
Dieses Gesetz beendet die Möglichkeit für Unternehmen, Steuervorteile für Ausgaben geltend zu machen, die darauf abzielen, Arbeitnehmer von der Gründung oder dem Beitritt zu Gewerkschaften abzuhalten. Steuerzahler subventionieren somit nicht länger die Bemühungen von Arbeitgebern, die gewerkschaftliche Organisation zu behindern. Dies soll Arbeitnehmern helfen, ihre Rechte auf freie Vereinigung und Tarifverhandlungen ohne steuerlich geförderte Einmischung auszuüben.
Wichtige Punkte
Unternehmen dürfen Ausgaben für Anti-Gewerkschafts-Berater, Anwälte oder obligatorische Versammlungen zur Beeinflussung der Mitarbeiter nicht mehr steuerlich absetzen.
Die Regelung gilt insbesondere für Kosten, die im Zusammenhang mit unlauteren Arbeitspraktiken oder dem Versuch, die Entscheidungen der Arbeitnehmer zu beeinflussen, entstehen.
Neue Meldepflichten und erhebliche Strafen werden für Unternehmen eingeführt, die diese nicht abzugsfähigen Ausgaben nicht korrekt in ihren Steuererklärungen angeben.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_737
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2023-03-09