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Verbot der Steuerfinanzierung von Abtreibungen in Bundesgesundheitszentren

Dieser Gesetzentwurf verbietet es staatlich finanzierten Gesundheitszentren, öffentliche Gelder für die Bereitstellung von Abtreibungsdiensten zu verwenden. Dies bedeutet, dass diese Einrichtungen, die oft einkommensschwache Gemeinschaften versorgen, keine Abtreibungen mehr durchführen dürfen, außer wenn dies zur Rettung des Lebens der Mutter notwendig ist. Die Gesetzgebung schränkt somit den Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdiensten in steuerfinanzierten Kliniken ein.
Wichtige Punkte
Gesundheitszentren, die Bundesmittel erhalten, dürfen keine Abtreibungsdienste anbieten.
Die einzige Ausnahme gilt, wenn der Eingriff zur Rettung des Lebens der Mutter erforderlich ist.
Einschränkung des Zugangs zu Abtreibungsdiensten in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_750
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-09