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Zwingende Unterbringung von Häftlingen nach biologischem Geschlecht in Gefängnissen.

Dieses Gesetz verpflichtet Bundes- und Staatsgefängnisse, Insassen ausschließlich nach ihrem biologischen Geschlecht, definiert durch bei der Geburt vorhandene Merkmale, unterzubringen. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit und Würde inhaftierter Frauen durch das Verbot der gemeinsamen Unterbringung von Personen unterschiedlichen biologischen Geschlechts. Staaten, die diese strikte Trennungsregel nicht einhalten, riskieren den Verlust bestimmter Bundesmittel.
Wichtige Punkte
Häftlinge müssen ausschließlich nach dem bei der Geburt festgelegten biologischen Geschlecht (Chromosomen, Genitalien) untergebracht werden.
Verbot der gemeinsamen Unterbringung von Personen unterschiedlichen biologischen Geschlechts in Übernachtungszellen in Bundes- und Staatsgefängnissen.
Staaten müssen die Einhaltung dieser Regeln bestätigen, um weiterhin bestimmte Bundesmittel zur Verbrechensbekämpfung zu erhalten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_752
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2023-03-09