Bundesverbot der Umgehung staatlicher Gesetze zur elterlichen Abtreibungsbeteiligung Minderjähriger.
Der Gesetzentwurf sieht bundesweite Strafen für Personen vor, die Minderjährige wissentlich über Staatsgrenzen hinweg transportieren, um eine Abtreibung zu ermöglichen und dabei die Gesetze des Heimatstaates zur elterlichen Zustimmung oder Benachrichtigung umgehen. Ärzte, die Abtreibungen an Minderjährigen aus anderen Bundesstaaten durchführen, müssen die Eltern 24 Stunden im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegen Ausnahmen wie Lebensgefahr oder eine gerichtliche Genehmigung vor. Ziel ist die Stärkung der elterlichen Rechte bei Gesundheitsentscheidungen ihrer Kinder.
Wichtige Punkte
Einführung von Geldstrafen und bis zu einem Jahr Gefängnis für Personen, die Minderjährige wissentlich über Staatsgrenzen transportieren, um staatliche Anforderungen an die elterliche Beteiligung bei Abtreibungen zu umgehen.
Ärzte, die Abtreibungen an Minderjährigen aus anderen Staaten durchführen, müssen die Eltern 24 Stunden im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Befreiung oder eine lebensrettende Notwendigkeit vor.
Eltern, deren Rechte verletzt wurden, können zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz erheben, es sei denn, der Elternteil hat Inzest mit der Minderjährigen begangen.
Die Minderjährige und ihre Eltern können wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_78
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-01-25