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Beschränkungen für Aktienverkäufe von Führungskräften nach Aktienrückkäufen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Vergütung von Führungskräften an die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu koppeln. Es verbietet Führungskräften den Verkauf von als Vergütung erhaltenen Aktien, wenn das Unternehmen im vorangegangenen Jahr Aktien zurückgekauft hat oder wenn seit der Zuteilung der Aktien weniger als drei Jahre vergangen sind. Diese Änderungen sollen Manager dazu anregen, Entscheidungen zu treffen, die dem langfristigen Wachstum dienen, was indirekt die Interessen der Anleger schützt.
Wichtige Punkte
Neue Regeln für Führungskräfte: Verbot des Verkaufs von Vergütungsaktien, wenn das Unternehmen im letzten Jahr Aktienrückkäufe genehmigt hat.
Sperrfrist: Führungskräfte müssen mindestens drei Jahre warten, nachdem sie die Aktien als Vergütung erhalten haben, bevor sie diese verkaufen dürfen.
Mehr Transparenz: Unternehmen müssen die Genehmigung zum Aktienrückkauf spätestens einen Geschäftstag nach der Genehmigung öffentlich bekannt geben.
Ausnahmen: Das Verkaufsverbot gilt nicht für Verkäufe im Zusammenhang mit Kontrollwechseln, Erbschaften, Steuerpflichten oder bestimmten medizinischen/Bildungsausgaben.
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Drucknummer: 118_S_790
Sponsor: Sen. Warner, Mark R. [D-VA]
Startdatum: 2023-03-14