Finanzierung von Wasserqualitätsprojekten durch den Land- und Wasserschutzfonds.
Dieses Gesetz erweitert die Verwendung von Bundesmitteln aus dem Land- und Wasserschutzfonds (LWCF), sodass Bundesstaaten diese nun für Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität verwenden können. Dies bedeutet, dass mehr Geld für die Wiederherstellung natürlicher Wassersysteme, wie Feuchtgebiete, ausgegeben werden kann, was sich direkt auf die Sauberkeit lokaler Flüsse und Seen auswirkt und die Umwelt sowie die Freizeitmöglichkeiten verbessert. Die Mittel müssen für Projekte verwendet werden, die natürliche Lösungen nutzen, und dürfen keine bereits abgeschlossenen Arbeiten erstatten.
Wichtige Punkte
Erweiterung des LWCF: Mittel, die bisher hauptsächlich für die Erholung im Freien vorgesehen waren, können nun auch für Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität verwendet werden.
Fokus auf natürliche Lösungen: Die Finanzierung ist nur für Projekte verfügbar, die die Wasserqualität durch die Wiederherstellung oder Entwicklung natürlicher hydrologischer Systeme (z. B. Feuchtgebiete, lebende Uferlinien) verbessern.
Anforderung an die staatliche Planung: Um Mittel zu erhalten, müssen staatliche Freizeitpläne nun verschmutzte Gewässer und vorgeschlagene Wasserqualitätsprojekte identifizieren.
Keine Ausweitung der Bundesbefugnisse: Das Gesetz stellt klar, dass es die Befugnisse der Bundesregierung über nicht schiffbare Gewässer nicht erweitert und den Minister nicht zur Regulierung von Wasserprojekten ermächtigt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_798
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-03-14