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Prämien für Bundesbedienstete zur Identifizierung von Kosteneinsparungen und Überschussmitteln.

Das Gesetz stärkt Prämienprogramme für Bundesbedienstete, die Verschwendung, Betrug melden oder überschüssige Gehalts- und Ausgabenmittel in Regierungsbehörden identifizieren. Bürger profitieren indirekt, da die identifizierten unnötigen Mittel zur Reduzierung des Defizits oder der Staatsverschuldung an das Finanzministerium überwiesen werden. Behörden dürfen bis zu 10% der eingesparten Beträge für Mitarbeiterprämien und andere Ausgaben einbehalten.
Wichtige Punkte
Einführung der Definition 'überschüssige Gehalts- und Ausgabenmittel', die Mitarbeiter zur Einsparung identifizieren können.
Mitarbeiter, die Überschüsse identifizieren, können Geldprämien aus einem Pool von bis zu 10% des eingesparten Betrags erhalten.
Identifizierte Überschussmittel werden an das Finanzministerium überwiesen und zur Reduzierung des Bundesdefizits oder der Schulden verwendet.
Das Gesetz schließt höchste Beamte (z. B. Behördenleiter) vom Erhalt dieser Geldprämien aus.
Diese Bestimmungen sind befristet und laufen 6 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aus.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_812
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2023-03-15