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Erleichterungen für kleine Fleischverarbeiter: Stärkung der lokalen Versorgungskette.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Betrieb kleinerer Fleischverarbeitungsbetriebe zu vereinfachen, indem das Verbot aufgehoben wird, dass sie Anteile an Viehmarktagenturen halten dürfen. Diese Änderung ermöglicht es lokalen Verarbeitern, Tiere effizienter zu beschaffen, was potenziell den Wettbewerb und die Verfügbarkeit von lokal produziertem Fleisch für Verbraucher erhöht. Die Ausnahme gilt nur für Betriebe unterhalb bestimmter täglicher und jährlicher Schlachtkapazitätsgrenzen.
Wichtige Punkte
Kleinere Fleischverarbeitungsbetriebe (Packer) dürfen Anteile an Agenturen halten, die Vieh verkaufen.
Ziel ist die Unterstützung der lokalen Fleischlieferkette und die Stärkung der Betriebsfähigkeit kleiner Produzenten.
Die Befreiung gilt nur für Betriebe, die bestimmte tägliche und jährliche Schlachtgrenzen nicht überschreiten (z.B. weniger als 2.000 Rinder pro Tag).
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_813
Sponsor: Sen. Lujan, Ben Ray [D-NM]
Startdatum: 2023-03-15