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Verbot von Reisekostenerstattung des Verteidigungsministeriums für Abtreibungen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Richtlinie des Verteidigungsministeriums (DoD) zu beenden, die Reisekosten und Transportzuschüsse für Militärangehörige und deren Angehörige zur Inanspruchnahme von Abtreibungsdiensten bereitstellte. Es verbietet ausdrücklich die Verwendung militärischer Mittel für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit einer Abtreibung. Ausnahmen gelten weiterhin nur bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr der Mutter.
Wichtige Punkte
Militärische Mittel dürfen nicht mehr zur Deckung von Reisekosten (Transport, Unterkunft, Verpflegung) für Militärangehörige und deren Angehörige, die eine Abtreibung wünschen, verwendet werden, was die Kosten für die Betroffenen erhöht.
Militärangehörige dürfen Genesungsurlaub oder administrative Freistellungen nicht für Reisen zur Durchführung einer Abtreibung nutzen, außer in den gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen.
Eingeschränkter Zugang zu Abtreibungen am Dienstort wird nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ für spezielle Reisebeihilfen angesehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_822
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2023-03-15