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Öffnung des zwischenstaatlichen Handels für staatlich inspiziertes Fleisch und Geflügel.

Dieses Gesetz erlaubt es kleinen und mittleren Fleisch- und Geflügelverarbeitern, deren Produkte von staatlichen Programmen inspiziert wurden, diese nun auch in andere Bundesstaaten zu verkaufen. Bisher war der Verkauf meist auf den Ursprungsstaat beschränkt. Dies soll die Marktzugänge für lokale Produzenten verbessern und den Verbrauchern mehr Auswahl bieten.
Wichtige Punkte
Staatlich inspiziertes Fleisch und Geflügel darf nun bundesweit verkauft werden, sofern der Landwirtschaftsminister dies genehmigt.
Lokale Produzenten erhalten Zugang zu größeren Märkten, was den Wettbewerb und die lokale Wirtschaft fördern kann.
Bundesstaaten und lokale Behörden dürfen den Verkauf dieser für den zwischenstaatlichen Handel zugelassenen Produkte nicht einschränken.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_846
Sponsor: Sen. Rounds, Mike [R-SD]
Startdatum: 2023-03-16