Obligatorische Todesstrafe oder lebenslange Haft für Mord an Polizeibeamten.
Dieses Gesetz schreibt die Todesstrafe oder lebenslange Haft für Personen vor, die Bundes-, Landes- oder lokale Polizeibeamte im Dienst ermorden. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem die härtesten Strafen für Angriffe auf Strafverfolgungsbehörden verhängt werden. Es werden auch spezifische erschwerende Umstände festgelegt, wie z. B. ein Hinterhalt oder die Zugehörigkeit zu gewaltfördernden Organisationen, die bei der Verhängung der Todesstrafe berücksichtigt werden müssen.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Todesstrafe oder lebenslange Haft für die Ermordung von Polizeibeamten im Dienst (Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte).
Schaffung einer Bundesgerichtsbarkeit für Morde an Landes- und Kommunalbeamten, wenn der Täter den zwischenstaatlichen Handel nutzte.
Einführung neuer erschwerender Faktoren (z. B. Hinterhalt) zur Bestimmung der Todesstrafe.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_868
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2023-03-16