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Erleichterungen für kleine Luftfahrtunternehmen und Kostenteilung bei Flügen

Das Gesetz führt neue Definitionen für kleine Luftfahrtunternehmen (persönliche Betreiber) ein und präzisiert die Regeln für die Aufteilung der Flugkosten, um Bürokratie abzubauen und den Zugang zum privaten Luftverkehr zu erleichtern. Privatpiloten können einfacher Flüge anbieten, bei denen Passagiere die Kosten teilen, ohne die strengen Anforderungen großer kommerzieller Fluggesellschaften erfüllen zu müssen. Bürger erhalten möglicherweise neue, flexiblere Reisemöglichkeiten mit kleineren Flugzeugen.
Wichtige Punkte
Einführung der Definition 'persönlicher Betreiber' (personal operator): eine Person, die gegen Entgelt Flüge in kleinen Flugzeugen (maximal 8 Sitze) anbietet, eine private Pilotenlizenz besitzt und von strengen kommerziellen Anforderungen befreit ist.
Klarstellung, dass die Aufteilung der Betriebskosten eines Fluges zwischen Pilot und Passagieren nicht als kommerzielle Tätigkeit (common carrier) gilt, was Piloten erlaubt, frei für die Kostenteilung zu werben.
Befreiung persönlicher Betreiber von den Sicherheits- und Betriebsanforderungen großer Fluggesellschaften (Teile 121, 125 oder 135 der Bundesvorschriften), was Kosten und Markteintrittsbarrieren für kleine Transportdienste senkt.
Anforderung an den Verkehrsminister, innerhalb von 60 Tagen Vorschriften zu erlassen oder zu überarbeiten, um den neuen Definitionen und Erleichterungen zu entsprechen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_888
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-03-21