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Drohnen-Zonierung: Schutz des Eigentums und lokale Kontrolle unter 60 Metern.

Das Gesetz definiert die Lufthoheit neu und überträgt den staatlichen und lokalen Behörden die Kontrolle über Drohnenflüge unter 60 Metern (200 Fuß). Dies schützt ausdrücklich die Eigentumsrechte: Kommerzielle Drohnen dürfen in dieser niedrigen Zone nicht ohne die Erlaubnis des Grundstückseigentümers über Privatgrundstücke fliegen oder landen. Lokale Gemeinden erhalten die Befugnis, angemessene Beschränkungen für Lärm und Standort von Drohnen festzulegen.
Wichtige Punkte
Der Luftraum unter 60 Metern (200 Fuß) über Grund ist von der ausschließlichen Kontrolle der FAA für zivile Drohnen ausgenommen, was die Eigentumsrechte stärkt.
Kommerzielle Drohnen dürfen in dieser niedrigen Zone nicht ohne Zustimmung des Eigentümers über Privatgrundstücken operieren.
Staatliche und lokale Behörden können angemessene Beschränkungen für Zeit, Art und Ort des Drohnenbetriebs festlegen (z. B. in der Nähe von Schulen oder Parks).
Die lokale Zonierungsbefugnis für Start- und Landezonen von Drohnen bleibt erhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_905
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-03-21