Ausnahme von der Fleischinspektion: Lokale Schlachtung und innerstaatlicher Vertrieb.
Der PRIME Act befreit kundenspezifische Schlachtbetriebe von der obligatorischen bundesstaatlichen Fleischinspektion, sofern die Schlachtung und Zubereitung den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates entsprechen und das Fleisch ausschließlich innerhalb dieses Bundesstaates vertrieben wird. Dies soll es lokalen Landwirten und kleinen Betrieben erleichtern, Fleisch direkt an Verbraucher, Restaurants und Geschäfte in ihrem Bundesstaat zu liefern, was die Verfügbarkeit lokaler Fleischprodukte erhöhen könnte. Die staatlichen Gesetze zur Lebensmittelsicherheit bleiben davon unberührt und haben weiterhin Vorrang.
Wichtige Punkte
Befreiung von der Bundesinspektion: Kundenspezifische Schlachtbetriebe sind von der bundesstaatlichen Inspektionspflicht befreit, wenn sie nach staatlichem Recht arbeiten.
Ausschließlich innerstaatlicher Vertrieb: Das Fleisch darf nur für den Vertrieb an Haushalte oder Betriebe (Restaurants, Geschäfte) innerhalb desselben Bundesstaates bestimmt sein.
Vorrang des Staatsrechts: Das Gesetz stellt klar, dass es keine staatlichen Gesetze zur Schlachtung, Zubereitung oder zum Verkauf von Fleisch außer Kraft setzt, wodurch die staatlichen Sicherheitsstandards gewährleistet bleiben.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_907
Sponsor: Sen. King, Angus S., Jr. [I-ME]
Startdatum: 2023-03-22