Leistungen für Beamte: Krebs gilt als Dienstverletzung.
Dieses Gesetz vereinfacht es Beamten der öffentlichen Sicherheit (wie Polizei und Feuerwehr) oder deren Familien, Leistungen zu erhalten, wenn Tod oder dauerhafte Invalidität durch berufsbedingten Krebs verursacht werden. Es wird die Vermutung eingeführt, dass bestimmte Krebsarten im Dienst erlitten wurden, was den Prozess der Beantragung finanzieller Unterstützung erheblich vereinfacht. Diese Änderungen gelten rückwirkend für Ansprüche ab dem 1. Januar 2020.
Wichtige Punkte
Führt die Vermutung ein, dass über 20 spezifische Krebsarten bei Beamten als im Dienst erlittene Verletzungen gelten, was die Geltendmachung von Entschädigungen erleichtert.
Leistungen gelten rückwirkend für Beamte, die am oder nach dem 1. Januar 2020 aufgrund von berufsbedingtem Krebs gestorben oder dauerhaft invalid geworden sind.
Ein Mechanismus zur regelmäßigen Aktualisierung der Liste der abgedeckten Krebsarten wird eingerichtet, wobei Bürger Anträge auf Aufnahme neuer Krankheiten stellen können.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_930
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2023-03-22