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EPA-Mittel zur Methanüberwachung dürfen nicht für Vieh-Emissionen verwendet werden.

Dieses Gesetz schränkt die Umweltbehörde (EPA) ein, indem es ihr verbietet, bestimmte Bundesmittel für die Methanüberwachung zur Verfolgung von Emissionen aus der Viehhaltung zu verwenden. Dies bedeutet eine geringere bundesstaatliche Aufsicht und Datenerfassung über Treibhausgasemissionen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Wichtige Punkte
Der EPA ist es untersagt, bestimmte Mittel zur Methanüberwachung für die Messung von Emissionen von Nutztieren zu verwenden.
Dies begrenzt den Umfang der bundesstaatlichen Umweltüberwachungsaktivitäten im Agrarsektor.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
A bill to amend Public Law 117-169 to prohibit the Environmental Protection Agency from using funds for methane monitoring to be used to monitor emissions of methane from livestock, and for other purposes.
Drucknummer: S 937
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2023-03-22