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Schutz der Viehzucht: Keine Bundesgenehmigungen für landwirtschaftliche Emissionen.

Dieses Gesetz befreit Viehzüchter von der Notwendigkeit, komplexe bundesstaatliche Umweltgenehmigungen für bestimmte natürliche Emissionen einzuholen. Die Änderung legt fest, dass Landwirte keine Genehmigungen für Kohlendioxid, Methan oder andere Gase beantragen müssen, die aus den biologischen Prozessen der Tierhaltung resultieren. Für die Bürger bedeutet dies die Beibehaltung der derzeitigen landwirtschaftlichen Praktiken ohne zusätzliche Regulierungskosten, was die Stabilität der Lebensmittelproduktion unterstützen kann.
Wichtige Punkte
Landwirte und Viehzüchter sind von der Pflicht befreit, Bundesgenehmigungen für Methan, Kohlendioxid und Wasserdampf, die aus den biologischen Prozessen ihrer Tiere stammen, einzuholen.
Das Gesetz ändert den Clean Air Act und schließt diese spezifischen biologischen Emissionen vom Geltungsbereich der Title V-Genehmigungspflichten aus.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_997
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2023-03-28