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Kongress darf bei Notfällen außerhalb Washingtons tagen

Diese Resolution ermächtigt die führenden Kongressmitglieder (Sprecher des Repräsentantenhauses und Mehrheitsführer des Senats), den Tagungsort des Kongresses außerhalb des District of Columbia zu verlegen. Dies dient der Gewährleistung der Kontinuität der Regierungsarbeit, falls öffentliche Interessen dies erfordern, beispielsweise bei Katastrophen oder Sicherheitsbedrohungen in der Hauptstadt. Die Maßnahme stellt sicher, dass die Gesetzgebung auch in Krisenzeiten fortgesetzt werden kann.
Wichtige Punkte
Ermöglicht dem Kongress, bei Krisen oder Notfällen außerhalb von Washington D.C. zusammenzutreten.
Die Entscheidung über die Verlegung treffen gemeinsam die höchsten Führungskräfte beider Kammern nach Rücksprache mit den Minderheitsführern.
Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Regierung und des Gesetzgebungsprozesses in Notfällen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HCONRES_1
Sponsor: Rep. Fischbach, Michelle [R-MN-7]
Startdatum: 2025-01-03