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Keine Immunität für Beamte; Präsident kann sich nicht selbst begnadigen

Ein vorgeschlagener Verfassungszusatz in den USA soll sicherstellen, dass kein Amtsträger, einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten, Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung genießt, selbst wenn ihre Handlungen im Rahmen ihrer offiziellen Pflichten lagen. Zusätzlich wäre es dem Präsidenten untersagt, sich selbst zu begnadigen. Dies bedeutet, dass alle Amtsträger, unabhängig von ihrer Position, denselben Strafgesetzen unterliegen würden, was die Rechenschaftspflicht und Transparenz in der Regierung erhöht.
Wichtige Punkte
Regierungsbeamte, einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten, haben keine Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für Handlungen im Rahmen ihrer offiziellen Pflichten.
Der Präsident der Vereinigten Staaten hat keine Befugnis, sich selbst für Straftaten gegen die Vereinigten Staaten zu begnadigen.
Diese Änderung zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht hochrangiger Beamter zu erhöhen und die Gleichheit vor dem Gesetz zu gewährleisten.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Proposing an amendment to the Constitution of the United States providing that there is no immunity from criminal prosecution for an act on the grounds that such act was within the constitutional authority or official duties of an individual, and providing that the President may not grant a pardon to himself or herself.
Drucknummer: HJRES 108
Sponsor: Rep. Morelle, Joseph D. [D-NY-25]
Startdatum: 2025-07-22