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Verfassungsänderung: Kongress kann Begnadigungen des Präsidenten aufheben.

Dieser Verfassungsänderungsvorschlag führt eine Kontrolle der Begnadigungsbefugnis des Präsidenten durch den Kongress ein. Der Kongress kann eine Begnadigung mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern für ungültig erklären, was die legislative Aufsicht über die Justiz erhöht. Dies erhöht die Rechenschaftspflicht und die Transparenz bei Entscheidungen über Gnadenakte und stärkt die Gewaltenteilung.
Wichtige Punkte
Der Präsident muss den Kongress innerhalb von 3 Tagen über jede Begnadigung informieren, andernfalls ist die Begnadigung ungültig.
Der Kongress kann eine Begnadigung innerhalb von 60 Tagen mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern aufheben.
Begnadigungen treten erst 90 Tage nach der Benachrichtigung in Kraft, sofern der Kongress sie nicht annulliert.
Der Präsident darf keine Begnadigung erneut gewähren, die zuvor vom Kongress für ungültig erklärt wurde.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HJRES_135
Sponsor: Rep. Olszewski, Johnny [D-MD-2]